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AGB Werkzeugverleih
1. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die im Vertrag einzeln aufgeführten Mietgegenstände für die angegebene Dauer in Miete zu überlassen.
1.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät Ordnungs – und vertragsgemäß zu behandeln und es nach Beendigung der Mietzeit gesäubert zurückzugeben.
2. Mietzeit
2.1 Die Mietzeit beginnt bei Abholung durch den Mieter zum vereinbarten Mietbeginn.
2.2 Die Mietzeit endet, indem der Mieter den Mietgegenstand vertragsgemäß an den Bestimmungsort zurückgibt.
3. Mietzahlung
3.1 Die Miete ist bei Reservierung auf der Webseite des Vermieters http://www.meine-maschine.local zu entrichten oder bei Abholung nach telefonischer/persönlicher Reservierung.
4. Haftung für Mietgegenstände und Zubehör
4.1 Der Mieter haftet für den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstandes. Wird der Mietgegenstand und das Zubehör defekt oder gar nicht zurückgebracht, übernimmt der Mieter die anfallenden Kosten oder auch die Neuanschaffung des Mietgegenstandes.
4.2 Der Mieter trägt auch die Kosten für die Ausfallzeit des Mietgegenstandes. Es wird die volle Mietgebühr pro Tag berechnet.
4.3 Bei Rückgabe eines verschmutzten Mietgegenstandes werden für die Reinigung pro Mietgegenstand 30,- € berechnet.
5. Verlust des Mietgegenstandes
5.1 Der Verlust eines Mietgegenstandes ist dem Vermieter sofort anzuzeigen.
6. Schadensfall
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung des Mietgegenstandes dem Vermieter sofort anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf Verschleiß oder Eigenverschulden beruht.
6.2 Erst nachträglich durch den Vermieter festgestellte Mängel werden in Rechnung gestellt.
7. Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
7.1 Der Mieter darf einem Dritten weder den Mietgegenstand weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
7.2 Der Mieter ist nur Besitzer, nicht Eigentümer des Mietgegenstandes. Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Maßnahmen Dritter sind somit nicht statthaft.
8 Unterhaltspflicht des Mieters
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
8.2 Die Mietgegenstände dürfen nur für die vorgesehenen Einsatzzwecke verwendet werden und nur mit dem vom Hersteller vorgesehenen Zubehör.
8.3 Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er vom Vermieter über die Bedienung und Handhabung des Mietgegenstandes vertraut gemacht wurde.
8.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, können hieraus nicht gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
9. Rückgabe
9.1 Ist ein Rückgabetermin vereinbart, so ist dieser einzuhalten, da eine Nachvermietung vorliegt. Bei Nichteinhaltung werden die dem Vermieter entstehenden Kosten, dem Mieter in Rechnung gestellt.
10. Kaution
10.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Beginn des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Neupreises des Mietgegenstandes zu verlangen. Die Kaution ist bei Rückgabe des Mietgegenstandes in vertragsgemäßem Zustand zur Rückzahlung fällig. Auf Verlangen ist der Personalausweis zu hinterlegen.
11. Mietdauer
11.1 Ein Miet–Tag entspricht einem Kalendertag. Die Rückgabe erfolgt i.d.R. am Abend des Rückgabetermins zu den angegebenen Geschäftszeiten. Auf Nachfrage ist es möglich, den Mietgegenstand am Morgen des Folgetages zurückzugeben, sofern dieser nicht direkt weitervermietet ist.
12. Kündigung
12.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos und ohne Begründung zu kündigen.
13. Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.